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Promotionsverfahren

Das Promotionsverfahren setzt zwar grundsätzlich das absolvierte Doktoratsstudium voraus, ist aber rechtlich und auch hinsichtlich des Verfahrens davon unabhängig. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens muss innerhalb von maximal zwei Jahren nach Erteilung des Absolutoriums eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren (für DoktorandInnen ab dem WS 2014/15 bis zum SoSe 2016) an der Doktorschule der Andrássy Universität Budapest (AUB) sind:

  1. Nachweis über das Absolutorium
  2. Nachweis der Sprachkenntnisse (s. Geschäftsordnung, §7)
  3. Nachweis wissenschaftlicher Publikationen (s. Geschäftsordnung, §8)
  4. Mit der Zulassung zum Promotionsverfahren entsteht das Doktorkandidat-Rechtsverhältnis.

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